
FSK bedeutet Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
(mehr Informationen unter www.spio.de).
Freigegeben ab 0: Ohne Altersbegrenzung
Freigegeben ab 6: Nur Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren. Keine Ausnahme bei jüngeren!
Freigegeben ab 12: Nur Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren
Ausnahme: In Begleitung eines oder einer Personensorgeberechtigten* Person, dürfen Kinder ab sechs auch Filme sehen, die erst für Kinder und Jugendliche ab 12 freigegeben sind.
*Personensorgeberechtigte Personen sind
1. die Eltern oder
2. in Ausnahmefällen, ein vom Familiengericht bestellter Vormund
Keine Personensorgeberechtigte Personen sind alle anderen Familienmitglieder (z. B. großer Bruder, Großmutter, Großvater) oder Personen über 18, soweit sie nicht unter obigen Punkt 2. fallen.
Freigegeben ab 16: Nur für Jugendliche ab 16 Jahre. Keine Ausnahme bei jüngeren.
Altersfreigaben sind rechtlich verbindlich. Für ihre Einhaltung sind die Kinobetreuer verantwortlich. Sie müssen gegebenenfalls Einlasskontrollen durchführen. Auch in Begleitung der Eltern dürfen Kinder nur einen für Ihre Altersgruppe freigegebenen Film sehen.